AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Johannes Bopp GmbH – Sales

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Johannes Bopp GmbH, Am Alten Bahnhof 4c, 38122 Braunschweig, mit ihren Kunden im Bereich von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen (Sales). Die AGB gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Johannes Bopp GmbH kann daher vor Vertragsschluss und auch im Nachgang verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, zum Beispiel durch Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder durch sonstige geeignete Nachweise.

(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die Johannes Bopp GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Johannes Bopp GmbH maßgebend.

§ 2 Leistungen der Johannes Bopp GmbH / Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Die Johannes Bopp GmbH erbringt Vertriebs- und Akquisedienstleistungen für Industriebetriebe. Die Leistungen werden insbesondere über Telefonakquiseerbracht. Einzelheiten zu den Leistungen der Johannes Bopp GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Johannes Bopp GmbH nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite, sondern lediglich die vereinbarte Leistung an sich. Die Johannes Bopp GmbH garantiert weder eine konkrete Anzahl an Neukunden noch an neuen Aufträgen durch Bestandskunden und in der Folge keinen bestimmten Erfolg der Vertriebs- uns Akquisedienstleistungen.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Johannes Bopp GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Johannes Bopp GmbH unberührt.

(4) In Bezug auf die von der Johannes Bopp GmbH zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht der Johannes Bopp GmbH in Bezug auf die Ausführung ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB zu. Die Johannes Bopp GmbH wird sich in Bezug auf die konkrete Dienstleistung mit dem Kunden fortlaufend abstimmen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen der Johannes Bopp GmbH und dem Kunden erfolgt durch Annahme des Angebots der Johannes Bopp GmbH. Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Johannes Bopp GmbH nur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Johannes Bopp GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise, die von der Johannes Bopp GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen der Johannes Bopp GmbH hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, eine monatliche Zahlung zu vereinbaren, die ebenfalls im Voraus zu leisten ist. Sollte der Kunde eine monatliche Zahlung wünschen, hat er das spätestens bei Annahme des Angebots schriftlich mitzuteilen. Bei monatlicher Zahlung entstehen Verwaltungskosten in Höhe von 5 % der jeweiligen Rechnungssumme, die dem Kunden monatlich zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(4) Johannes Bopp GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Sofern der Kunde mit der Johannes Bopp GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart, hat der Kunde der Johannes Bopp GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Mandat wird spätestens auf Anfrage der Johannes Bopp GmbH zur Verfügung gestellt. Eine der Johannes Bopp GmbH erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Johannes Bopp GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ist, soweit vereinbart, im Angebotsschreiben benannt.

(2) Wird der Vertrag nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Bedingungen um dieselbe Laufzeit.

(3) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit Beendigungswirkung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Johannes Bopp GmbH beginnen nicht, bevor fällige Rechnungsbeträge bei der Johannes Bopp GmbH eingegangen sind und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei der Johannes Bopp GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig vom Kunden erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Johannes Bopp GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrages nicht auszuführen. Die Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiseinsatz, die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Johannes Bopp GmbH in Verzug, ist die Johannes Bopp GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Johannes Bopp GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Die Johannes Bopp GmbH wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, dem Kunden gegenüber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und sonstigen Dritten erbringen zu lassen.

(2) Ist die Johannes Bopp GmbH gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der Johannes Bopp GmbH unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Johannes Bopp GmbH zu gewährleisten. Die Johannes Bopp GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über die Johannes Bopp GmbH und ihre Leistungen, sei es durch Kunden (inkl. deren Mitarbeiter), Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung strafrechtlich zu verfolgen.

§ 9 Nutzung von Namen und Logos des Kunden zu Referenzzwecken

Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde zu, dass die Johannes Bopp GmbH die Firma (Namen) und das Unternehmenslogo des Kunden zu Referenzzwecken nutzen darf. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Darstellung in öffentlich zugänglichen Marketingmaterialien, auf der Webseite der Johannes Bopp GmbH und auf Präsentationen für potentielle Kunden der Johannes Bopp GmbH. Sollte der Kunde der Johannes Bopp GmbH nicht wünschen, dass seine Firma und das Logo zu diesen Zwecken verwendet werden, kann er der Nutzung jederzeit widersprechen.

§ 10 Haftung

(1) Die Johannes Bopp GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Johannes Bopp GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schadens begrenzt.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt stets unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Johannes Bopp GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Johannes Bopp GmbH.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

AGB Sales Stand: 6.12.2024 © Vervielfältigung verboten